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Im Hinweisbeschluss des OLG Stuttgart zum Urteil des LG Stuttgart ging es zwar erst einmal nur um die Zulässigkeit der Werbung für elektronische Nachrüstung von Kraftfahrzeugen ohne Eintragung in die Handwerksrolle, doch hat die Rechtsprechung deutlich mehr Tragweite, als manch einer vermuten mag: Eingriffe in die Fahrzeugelektronik sind demnach Betrieben vorbehalten, die mit dem Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind. Das ist gut und richtig so und muss u.a. auch Auswirkungen auf das Autoglas-Geschäft haben.
Nach einem Wildunfall kommt der Gutachter in eine Freie Werkstatt, um den Schaden an einem Mercedes-Benz aufzunehmen. In der Distronic ist kein Fehler hinterlegt. Die Werkstatt setzt den Frontschaden instand. Einige Tage später meldet das Distronic-System erste Fehler und schaltet sich dann ab. Der Kunde reklamiert bei seiner Werkstatt. Nun ist guter Rat teuer, denn der Gutachter verweigert eine nachträgliche Gutachtenerweiterung!
Wie bereits seit Längerem von uns kommuniziert, werden Fehlfunktionen der Fahrerassistenzsysteme (FAS | ADAS) im Fahrzeug zunehmend die Gerichte beschäftigen. Nämlich dann, wenn sie zur Unfallursache werden. Genau mit einem solchen Fall hat sich das OLG Frankfurt befasst und eines der ersten rechtskräftigen Urteile mit rechtsprägender Wirkung gefällt. Wir erklären, was Sie darüber wissen müssen.
Während sich die Automobilindustrie langsam von der Coronakrise erholt, spitzt sich die Lage bei den Halbleitern weiter zu. So kommt es speziell im Bereich der Elektronikkomponenten und Sensoren zu Lieferengpässen mit langen Wartezeiten. Wer hat die Situation zu vertreten? Wer kommt für einen Leihwagen auf, den der Kunde vielleicht benötigt oder von Ihnen fordert?
Update: Aus unserer Sicht ein ganz wichtiges, praxisrelevantes Thema, zu dem Sie sich schlau machen sollten: Einen Autohändler kostete ein emotionaler Post auf Facebook 4.000 Euro, weil das BGH diese Nachricht als Werbung einstufte. Wir klären Sie darüber auf, worum es geht, was Sie beachten müssen ...und das anhand von konkreten Beispielen mit Bildern.
Seit Oktober 2021 stellen wir fest, dass große Anwaltskanzleien und sogenannte “Legal Tech“ - Firmen in Deutschland vermehrt gerichtliche Klagen gegen unabhängige Autohäuser einreichen. Streitgegenstand sind Kaufverträge über gebrauchte PKW, die angeblich oder tatsächlich vom “Dieselskandal“ betroffen sind.
Infolge der Abgasskandale und der Klimaziele wird aktuell ein System namens OBFCM eingeführt. Das OBFCM-System, auch einfach FCM-System genannt, speichert u.a. die Verbrauchsdaten des Fahrzeugs und überträgt diese bei jedem Service über die Diagnosesysteme auf die Server der Fahrzeughersteller. Wir erklären, ob und was sich für Sie bei der Arbeit an VAG-Fahrzeugen mit diesem System ändert.
Vergeben Sie sicherheitsrelevante Arbeiten, wie z. B. das Kalibrieren von Fahrerassistenzsystemen, an einen Dienstleister? Falls ja, dann sollten Sie dringend drauf achten, wie Sie den Auftrag formulieren. Denn achten Sie nicht auf die Feinheiten, dann haben Sie im Schadenfall wenig Chancen, den beauftragten Dienstleister wirksam in Regress nehmen zu können.