fbpx
Probleme mit dem Login oder der Seite? Bitte hier klicken!

Screenshots reifenleader.de, autobutler.deDie umstrittenen Onlineportale wie autoscout24, fairgarage, werkstars, drivelog, reifenleader, autobutler und viele andere bekommen ständig Zuwachs. Viele dieser Portale listen  ungefragt Werkstätten, z.B. als Montagepartner. Dazu werden "Preise" festgelegt und Angaben falsch übernommen. In einem Fall, den uns einer Ihrer Kollegen meldete, waren dies Montagekosten in Höhe von 0,00 Euro! So sollten Sie reagieren.

Bild: IAM-NET.EUDer Bundesverband der Autovermieter (BAV) warnt derzeit vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Denn: viele Unternehmen vermieten Ihre Werkstattersatzfahrzeuge, ohne diese als Selbstfahrermietfahrzeuge zugelassen zu haben. Dies stellt unlauteren Wettbewerb dar. Gemeinsam mit Stefanie Helzel, Fachanwältin für Verkehrsrecht, klären wir Sie über die Unterschiede auf und bieten Ihnen die optimale Lösung.

Wer das Logo "Werkstatt des Vertrauens" in der Werbung und Kommunikation einsetzt, der muss dieses zwingend mit einem lesbaren Zusatzhinweis in vorgegebenem Umfang tun, ansonsten ist mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zu rechnen. Darüber Informiert die Werbemittelfirma Mister A.T.Z GmbH in Freie Werkstatt 12.2016. Für Betriebe, die das Logo nutzen, fassen wir aus Sicherheitsgründen alle Infos zusammen.

Teaser VSBGZum 01.02.2017 ist das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft getreten, mit dem eine EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegungen in Verbraucherangelegenheiten umgesetzt wird. Unternehmer und Verbraucher können danach ihre Streitigkeiten anstelle aufwendiger Gerichtsverfahren direkt vor zugelassenen Schlichtungsstellen beilegen. Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern müssen aktiv werden!

Bild: IAM-NET.EUBesonders bei Gebrauchtwagen, die über das Internet beworben werden, muss gegebenenfalls auf eine Vorgeschichte als Mietfahrzeug hingewiesen werden. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg hervor. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, droht eine Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale.

Ein Gutschein des VW-Autohauses MAHAG in einer Münchener Tageszeitung warb mit dem Versprechen: "Volkswagen übernimmt ihre HU- und AU- Gebühren". Die Wettbewerbszentrale hat die Münchener VW-Niederlassung inzwischen abgemahnt und konnte eine Unterlassungserklärung erwirken.

Bild: IAM-NET.EUWer mit Finanzierungen für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge wirbt, muss gesetzliche Auskunftsregelungen beachten. Formulierungen wie "Neuwagen mit 1,7 % Finanzierung" sind tabu. Für den Kunden müssen die Konditionen klar erkennbar und vor allem vergleichbar sein.

Bild: IAM-NET.EUBei der Angabe von Endpreisen sind nach dem Grundsatz der Preistransparenz sämtliche Preisbestandteile anzugeben, die der Kunde zu zahlen hat. Nach einem aktuellen Urteil des Kammergerichts Berlin (icon externer link Az. 5 U 103/1197) gilt das vor allem auch für die korrekten Preisangaben und Überführungskosten in der Werbung für Neuwagen.

Bild: IAM-NET.EUEigentlich haben Sie doch alles richtig gemacht, sich gewissenhaft an Regeln und Gesetze gehalten und doch ist sie eines Tages im Briefkasten: die erste Abmahnung. Was nun? Erstmal Ruhe bewahren, gründlich lesen und dann einen Anwalt anrufen. Warum, erfahren Sie hier.

Bild: IAM-NET.EUEin ehemaliger Mitarbeiter macht sich selbstständig und schreibt zu Werbezwecken Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers an. Das sieht der Ex-Chef zwar nicht gerne, aber rein rechtlich wird er seine Schwierigkeiten haben, wenn er gegen die neue Konkurrenz vorgehen will.

Seite 1 von 3