Am Samstag dem 18.11.2023 bieten wir Ihnen um 17:00 Uhr die Möglichkeit, sich von der Leistungsfähigkeit der Herstellerdiagnose für die Marken des Volkswagen-Konzerns (VW, Audi, SEAT, CUPRA, Skoda) zu überzeugen. Arbeiten Sie noch mit einem Mehrmarkentester, mit Codierhilfen oder nutzen Sie Remote-Services, dann nutzen Sie die Möglichkeit und informieren sich am 18.11.2023 zur Herstellerdiagnose.
Auf unserer Zukunftstagung am 11./12. November 2023 dreht sich alles um wichtige Zukunftsfragen. Wir beleuchten die Marktentwicklung und zeigen auf, welche Strategien zum langfristigen Erfolg führen. Natürlich geht es auch um die neuen Antriebstechnologien, E-CAR Service, Diagnoselösungen, wie man rechtssicher und herstellerkonform FAS kalibriert, um das Autoglasgeschäft und neue Themen.
Einer Ihrer Unternehmerkollegen hat an einem Volkswagen ID.3 eine größere Unfallreparatur (Front- und Seitenschaden) durchgeführt. Dabei kam es zu mehreren Komplikationen, die der Fachbetrieb letztendlich alle selbständig lösen konnte. Lesen Sie im Erfahrungsbericht was Sie bei derartigen Fahrzeugen erwartet und worauf es in der Zukunft ankommt.
Der Standard-Akkreditierungsprozess für den Zugang zu sicherheits- und diebstahlrelevante Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI), der selbst den Namen SERMI trägt, nimmt langsam Formen an. Basierend auf der Verordnung (EU) 2018/858 regelt das SERMI-Schema, was unabhängige Kfz-Betriebe und deren Mitarbeiter zu erfüllen haben. Als CAB werden wir Teil des Prozesses, über den Sie den Zugang erhalten.
Ein Kunde kommt mit seinem Audi A1 (EA211) 1.4 TFSI von 2017 in Ihre Werkstatt und beklagt Ruckeln des Motors bei niedrigen Außentemperaturen. Sie machen sich selbst einen Eindruck vom Fehlerbild und vermuten Zündaussetzer auf einem oder mehreren Zylindern. Die Odyssee an Fehlersuche beginnt - es droht wieder mal Fass ohne Boden - doch das muss nicht sein!
In Ergänzung zur UNECE-Richtlinie 156 die generell die Vorgaben für ein Software-Update und das zugehörige Management festlegt, wurde vom Bundesverkehrsministerium mit dem Verkehrsblatt 2/2023 (Nr. 6) ein Merkblatt für die Durchführung von Softwareänderungen durch Fahrzeughersteller als Inhaber der Typgenehmigung veröffentlicht. Alle relevanten Informationen dazu finden Sie in diesem Artikel.