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Am 01.September 2020 tritt als Nachfolgeregelung der aktuellen Zulassungsverordnung eine neue EU-Typgenehmigungsverordnung in Kraft. Sie legt nicht nur fest, wie künftig das Genehmigungsverfahren für neue Fahrzeugmodelle aussieht, sie regelt auch den Zugang zu Wartungs- und Reparaturdaten für unabhängige Reparaturbetriebe. Wir erklären, welche Bedeutung die EU-Verordnung für Sie hat!
Groß ist die Enttäuschung Ihrer Kunden, wenn diese sich nach Ablauf von Gewährleistung und Garantie mit einem technischen Schaden an den örtlichen Vertragshändler wenden. Denn im Regelfall lehnt dieser die Gewährung von Kulanzleistungen direkt ab. Wir blicken hinter die Kulissen, defferenzieren zu bauartbedingten Mängeln und stellen Ihnen für echte Kulanzfälle mögliche Lösungen vor, die Ihnen neue Möglichkeiten eröffnen.
Im inner- und außereuropäischen Ausland sind viele Fahrzeugmodelle und -varianten erhältlich, die in Deutschland nicht bestellt werden können. Abhängig von den Wechselkursen, den jeweiligen Steuergesetzen und den regionalen Strategien der Hersteller entstehen für den Kunden dabei zum Teil interessante Preisdifferenzen.Wir klären über Gewährleistung und Garantie für diese Fahrzeuge auf.
Diese Fälle kennt wohl jede Werkstatt: Obwohl der Pkw noch jung ist und auch die Laufleistung noch Zukunft verspricht, macht z.B. die Steuerkette bedrohliche Geräusche. Bedrohlich deshalb, weil diese bei einem Ausfall zu extremen Folgeschäden führen kann. Oftmals betroffen sind u.a. Volkswagen TSI-Motoren (z.B. EA111) oder auch BMW-Motoren (z.B. N14 / N47). Wie erklären, welche Möglichkeiten Sie haben, eine Mängelbeseitigung zu erreichen.
Am 07.02.2019 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wichtiges Grundsatzurteil zur Frage der Nachbesserung von Mängeln im Werkvertragsrecht gefällt. Dabei ging es vorrangig darum, ob die Fristsetzung in bestimmten Konstellationen entbehrlich ist. Dies haben die Richter bejaht. Wir erklären, um welche Fälle es sich dabei handelt.
Im Bereich günstiger Gebrauchtfahrzeuge ist es üblich, dass zwischen Käufern und privaten Verkäufern ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wird. Aus Gründen des Verbraucherschutzes existieren jedoch hohe Hürden, damit das beim gewerblichen Verkauf an Verbraucher nicht möglich ist. Die Praxis, dies mit der Bezeichnung als “Bastlerfahrzeug“ oder Ähnlichem zu umgehen, ist rechtlich sehr problematisch.
Wird ein Gebrauchtfahrzeug in der Anzeige oder im Kaufvertrag als “rostfrei“ bezeichnet, stellt dies vor Gericht eine sogenannte Beschaffenheitsvereinbarung dar. Das bedeutet: Wird nach dem Kauf doch Rost gefunden, hat der Kunde einen Schadenersatzanspruch gegen den Verkäufer. Selbst dann, wenn Garantie und Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen wurden!
Update: Das AG Hannover hat am 24.02.15 mit Bezug auf ein BGH-Urteil entschieden, dass Garantieklauseln unwirksam sind, wenn sie den Käufer unangemessen benachteiligen. Im konreten Fall ging es darum, ob der Garantienehmer verpflichtet ist, die Garantiereparatur in einer Werkstatt des Garantiegebers durchführen zu lassen, oder ob der Garantiegeber auch zahlen muss, wenn eine andere Fachwerkstatt beauftragt wird.
Bestrebungen den Designschutz für sichtbare Karosserieteile aufzuheben, gibt es von verschiedenen Seiten schon sehr lange. Nun befeuert ein Gesetzesentwurf aus dem Bundesjustizministerium die Debatte von Neuem. Wir erklären, welche Auswirkungen die veränderte Gesetzeslage für unabhängige Kfz-Unternehmen haben könnte.