Der Kfz-Versicherungsmarkt ist hart umkämpft: der Versicherer, der die Beiträge für die Kfz-Policen erhöht, der verliert Kunden. Also bleibt den Versicherungen wie HUK, R+V und Co. vor allem der Weg die Kosten im Schadenfall zu reduzieren. Dazu gehören die bekannten Spielchen mit und Gängeleien in Richtung der "Partnerwerkstätten | Schadensteuerungsbetriebe" ...nun hat die R+V einen weiteren Ansatz gefunden, den Sie kennen sollten!
Bei der Schadenabwicklung nehmen Kalkulationsprogramme eine zentrale Rolle ein, denn über sie werden die Reparaturkosten für den Unfallschaden ermittelt und abgerechnet. Die Interessensgemeinschaft Fahrzeugtechnik und Lackierung e.V. (IFL) schlägt derzeit Alarm. Laut IFL stufen die Versicherer diese Systeme vielfach als "unzulässig" ein. Wir haben mit den Anbietern der Kalkulationssysteme gesprochen und klären auf.
Über die zulässige Höhe von Mietwagenkosten im Haftpflichtschadenfall müssen häufig die Gerichte entscheiden, da die Preise der Vermieter und die Wunschvorstellungen der Versicherungen zum Teil weit auseinklaffen. Entsprechend haben sich verschiedene Systeme zur Kostenermittlung entwickelt. Wir erklären die Unterschiede und geben Tipps für die Abrechnung.
Das AG Essen hat mit einem Urteil vom 13.01.2015 zwar die Schadensgrenze für eindeutige Bagatellschäden bestätigt, doch macht das Gericht vor allem klar, dass bei einer möglichen Schadenserweiterung oder einem teilweise verdeckten Schaden die vollen Gutachtenkosten zu erstatten sind. Auszugehen sei zudem von der Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung. Wir haben die Bedeutung für Sie zusammengefaßt.
Nur oberhalb der fiktiven "Bagatellschadengrenze" werden Gutachten am Fahrzeug eines Geschädigten von der Versicherung übernommen. Das Recht des Geschädigten auf einen Anwalt ist von der Bagatellschadengrenze aber nicht betroffen! Wir durchleuchten einen interessanten Fall und geben Ihnen und Ihren Kunden Handlungsempfehlungen.