Wenn ein Großkunde von seiner Stammwerkstatt Rabatte bekommt, ist er nicht verpflichtet diese nach einem unverschuldeten Unfall an den Schädiger weiterzugeben. Mit seinem Urteil vom 01.07.2015 bestätigt das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt die bisherige Rechtsprechung. Alle Informationen zu diesem Urteil, finden Sie in diesem Artikel.
Das AG Strausberg entschied in einem Urteil (AZ: 10 C 256/14) vom 03.03.2015, dass Geschädigte auch dann einen eigenen Gutachter hinzuziehen dürfen, wenn die gegnerische Versicherung bereits einen Sachverständigen beauftragt hat. Damit folgt das AG Strausberg der bestehenden Rechtsprechung des AG Köln (AZ: 265 C 200/12) und des AG Frankfurt am Main ( Az: 30 C 843/12 (32)).
Jeden Tag entstehen in den Betrieben Fragen zur Abwicklung von Haftpflichtschäden. Versicherungen verzögern zum Beispiel den Ausgleich der Reparaturrechnungen oder kürzen die Rechnungsbeträge. Dabei werden Werkstätten immer öfter von den Versicherungen ausgespielt und geraten zwischen die Versicherungen und die Kunden. Um Sie aktiv zu unterstützen beantworten wir in diesem FAQ: Haftpflichtschäden gemeinsam mit unseren Experten Ihre Fragen und die Ihrer Kollegen:
Was muss die Versicherung nach einem Unfall erstatten und was nicht? Zwei Urteile bringen jetzt etwas mehr Klarheit in den Erstattungsdschungel. Darf eine Versicherung den Erstattungsbetrag aufgrund eines billigeren Angebotes einfach kürzen? Darf der Kunde den Restbetrag behalten, wenn die Reparatur günstiger als im Sachverständigengutachten war? Die Gerichte haben in beiden Fragen klare Aussagen getroffen.
Bei Rechtsproblemen und insbesondere bei der Schilderung von Unfallhergängen kommt es auf die Bedeutung jedes einzelnen Wortes an. Bei Unfällen mit Beteiligten aus dem nichtdeutschsprachigen Ausland sollte daher ein Dolmetscher hinzugezogen werden. Doch werden die Übersetzungskosten von der Versicherung übernommen?
Sonderkonditionen die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem alternativen Reparaturbetrieb und der gegnerischen Versicherung bestehen, sind für den Geschädigten unzumutbar. So entschied das BGH in einem Urteil am 24.04.2015 und bestätigte damit erneut das Gleichwertigkeitsgebot bei Verweisungen. Alles Wichtige zu diesem Urteil haben wir für Sie zusammengefasst.