Der Bundesverband der Partnerwerkstätten (BVDP) e.V. veröffentlichte in einer Studie zur wirtschaftlichen Lage der Schadensteuerungsbetriebe alarmierende Zahlen: 87,5 Prozent der Unternehmer, die sich an Versicherungen gebunden haben, verdienen an ihrer Arbeitsleistung keinen Cent mehr. Die Schere zwischen Betriebskosten und abrechenbaren Stundensätzen wird immer größer – der Druck auf die Betriebe nimmt massiv zu.
Im Rahmen seiner “Gebrauchtwagen :plus“ – Kampagne bot die Audi AG in der Vergangenheit Fahrzeuge mit einer "Garantie bis zum 5. Fahrzeugjahr“ an. Diese Praxis ist nun von der Wettbewerbszentrale als irreführend und wettbewerbsverzerrend abgemahnt worden. Aus diesem Grund wird der Hersteller seine Gebrauchtwagengarantien komplett überarbeiten müssen.
Wenn die derzeit in der Branche aus "gut unterrichteten Kreisen" kommenden Informationen stimmen, könnte Audi in den kommenden Jahren sein Händlernetz auf nur ein Drittel der bestehenden Vertriebsunternehmen reduzieren. Ähnliche Entwicklungen gibt es derzeit auch bei anderen Marken – die Händlernetze konsolidieren sich, Vertragsbetriebe werden gekündigt, auch bei anderen Herstellern und Importeuren.
Seit einigen Jahren häufen sich die Übernahmen und Insolvenzen im Teilegroßhandel bereits. Der Grund dafür ist, dass der Großhandel aktuell einen Strukturwandel durchmacht, der natürlich im Zusammenhang mit dem Strukturwandel in der gesamten Automobilbranche steht. Mit dem Auftreten größerer und international agierender Investoren beschleunigt sich dieser Vorgang nun weiter.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 22.02.2018 in einem Grundsatzurteil seine Position zum fiktiven Schadensersatz bei Werkverträgen geändert. Wird ein Mangel nicht behoben, gibt es nun kein Recht mehr auf fiktiven Schadensersatz. Dieses besteht nur noch, wenn tatsächlich eine Mängelbehebung stattfindet.
Wir haben bereits mehrfach über die Einsparungsansätze der Versicherer und Ihre Folgen für Karosserie- und Lackierbetriebe berichtet. In diesem Zusammenhang kommt den Arbeitswerten für die Reparatur entscheidende Bedeutung zu. Eine Untersuchung der Arbeitszeit-Falsch-Meldungen an die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung zeigt: Die Kalkulationssysteme von Drittanbietern geben oftmals zu niedrige Werte an.
Sie arbeiten schnell und gewissenhaft nach Herstellervorgaben. Trotzdem kommen Sie mit den vorgegebenen Arbeitswerten nicht hin. Dass das nicht an Ihnen liegen muss, zeigen zahlreiche Beispiele. Egal ob im Bereich K&L, Inspektion, Wartung oder Reparatur... gegen falsche, der AWs an denen Sie Zweifel haben, können und müssen Sie was tun. Speziell dafür eingerichtete Stellen des IFL und des ZDK nehmen sich der Fälle an.
Nachdem die Umlage U3 (Insolvenzgeldumlage) nun doch bei 0,06 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgeltes belassen wird und damit zu keiner weiteren finanziellen Belastung für die Betriebe wird, sieht der aktuelle Entwurf des „Pflegeversicherungs-Beitragssatzanpassungsgesetzes 2019“ ab dem 01.01.2019 eine Anhebung der gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte vor. Kalkulieren Sie genau!
Über die zulässige Höhe von Mietwagenkosten im Haftpflichtschadenfall müssen häufig die Gerichte entscheiden, da die Preise der Vermieter und die Wunschvorstellungen der Versicherungen zum Teil weit auseinklaffen. Entsprechend haben sich verschiedene Systeme zur Kostenermittlung entwickelt. Wir erklären die Unterschiede und geben Tipps für die Abrechnung.
"Ich kann einige Kunden, die bei uns Räder eingelagert haben, nicht mehr erreichen. Diese sind unbekannt verzogen. Wie lange muss ich die Räder aufheben? Wie ist weiter zu verfahren?" Mit diesen Fragen kam ein Unternehmerkollege von Ihnen auf uns zu. Fragen, mit denen sicherlich auch Sie regelmäßig konfrontiert werden. Wir schaffen Klarheit und zeigen auf, worauf Sie achten müssen. Formulare als Download inklusive!