Die DGUV-Vorschrift 70 besagt, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge einmal im Jahr auf ihre Verkehrs- und Arbeitssicherheit überprüft werden müssen. Diese Prüfung muss eine sachkundige Person durchführen. Wenn es um Kfz geht, gilt im Klartext: Sachkundig sind Kfz-Meister und -Gesellen. Daher Augen auf, wenn Ihnen von Schulungsanbietern und Prüforganisationen teure und unnötige DGUV-Sachkunde-Schulungen angeboten werden!
Angesichts der undurchsichtigen Gesetze und Verordnungen zu den Lenk- und Ruhezeiten im Güterverkehr ist es nicht leicht, den Überblick zu behalten. Es ist jedoch für alle Betriebe außerordentlich wichtig, die Vorgaben zu kennen und umzusetzen. Bei Zuwiderhandlung - und die ist schnell passiert - drohen Strafen in Höhe von mehreren tausend Euro für den Fahrer und mehreren zehntausend Euro für den Unternehmer!
Nach den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) muss jeder Gewerbetreibende seine gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal im Jahr auf ihren betriebssicheren Zustand überprüfen lassen. Ein Betrieb, der seinen Kunden zusätzlich zur fälligen Inspektion / HU eine DGUV-Prüfung anbieten kann, schafft so einen Mehrwert und zusätzliche Auslastung.
Oftmals versuchen Betreiber von Waschstraßen, der Haftung im Schadensfall einen Riegel vorzuschieben, indem sie dem Geschädigten selbst verschuldetes Fehlverhalten vorwerfen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun festgestellt, dass dies nur zulässig ist, wenn der Betreiber seinen Kunden klare Bedienungshinweise für die Anlage gibt.
Ein altes chinesisches Sprichwort lautet "Ein fauler Apfel verdirbt die ganze Ernte". Genau diesen Effekt unterstreichen nun aktuelle Studien zur Mitarbeiterperformance. Sie belegen, dass Sie mit nur einem Mitarbeiter, der innerlich gekündigt hat, Ihr Unternehmen ruinieren können. Und das Beispiel eines Ihrer Unternehmerkollegen spricht dazu Bände.
Werden Verbraucher auf Suchmaschinen auf bestimmte Seiten von Dritten gelenkt, obwohl Sie nach einem örtlichen Reifenhändler suchen? Vor diesen Vorgängen warnt der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) in einer Mitgliederinformation. Demnach werden Verbraucher mit irreführender Werbung von Reifendirektvermarktern fehlgeleitet.
Sie haben sich entschieden, die Räder Ihrer Kunden selber einzulagern? Kein Problem. Aber wie immer gilt: Machen Sie es richtig und informieren Sie Ihre Kunden über Ihren neuen Service. Sonst waren all Ihre Mühen vergebens.
Bilderkennung und künstliche Intelligenz (KI) – spätestens seit dem scheinbar unaufhaltsamen Aufstieg von Google & Co. gelten sie als Lösungen für alle Probleme. Für die auf Kostenersparnis getrimmten Versicherungen und von denen beauftragten Experten für die Rechnungsprüfung, sind sie erst recht attraktiv. Folgerichtig arbeitet eine Versicherung mit Control€xpert daran, den Schadenumfang via Bildanalyse ermitteln zu können.
Die Anspruchsgrundlage für den Kaskoschadenanspruch ist - ganz im Gegensatz zum Haftpflichschadenanspruch – durch den Versicherungsvertrag und die Versicherungsbedingungen vertraglich zwischen der Kaskoversicherung und dem Versicherungsnehmer geregelt. Diese vertragliche Situation zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer, stellt viele Betriebe bei der Abwicklung von Kaskoschäden vor Probleme. Mit diesem Wiki stellen wir Ihnen alle grundlegenden Informationen zur Verfügung.