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ATU Preisvergleich Teaser 2A.T.U hat am 3. Juni 2014 einen Newsletter verschickt, in dem 34 Kfz-Unternehmen mit und ohne vertragliche Bindung zum Preisvergleich mit A.T.U-Angeboten herangezogen werden. Danach bietet A.T.U qualitativ vergleichbare Leistungen mit Preisvorteilen zwischen 17 und 65 Prozent an. Wir haben uns mit den verglichenen Betrieben in Verbindung gesetzt, sind auf unterschiedliche Sichtweisen und auch auf Gegenwehr gestoßen.

© IAM-NET.EUDer Testsieger des ADAC Werkstatt-Tests 2013 ist das Schlusslicht einer fundierten Kundenzufriedenheitsstudie, die die forum! Marktforschung in Zusammenarbeit mit der Uni Mainz durchgeführt hat. Wir stellen die veröffentlichten Ergebnisse vor.

Auszug aus A.T.U Prospekt 03.-17.01.2015Mit der Aussage "A.T.U vs. Vertragswerkstatt …30% günstiger – garantiert" versucht die Werkstattkette derzeit Kunden in die Betriebe zu locken. Dabei wird versprochen, das vorliegende Angebot einer Vertragswerkstatt im Umkreis von 30 km um 30% zu unterbieten. Ist das wirksames Marketing oder ein verzweifelter Versuch? Wir haben eine A.T.U-Filiale besucht und uns zur Aktion Gedanken gemacht.

A.T.U Prospekt Anfang Mai 2014, Montage: IAM-NET.EUDie Niedrigpreisoffensive der "Nr. 1 Meisterwerkstatt A.T.U" wird weiter fortgesetzt. So werden dem Endverbraucher auch durch den aktuellen Prospekt "Aktionszeitraum bis 31.05.1014" deutschlandweit OE-Ersatzteile, hier z.B. Lichtmaschinen in Erstausrüsterqualität, unter dem Einkaufspreis freier Werkstätten angeboten. Wir haben für Sie die Preise verglichen und dazu auch eine Information an das Bundeskartellamt versandt.

Am 06.05.2014 informierte uns unser Kooperationspartner, der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes NRW, durch eine offizielle Pressemitteilung über ein Gespräch zwischen der Spitze des Landesverbands und dem Präsidium des Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V.. In diesem ging es um die Klärung der Irritation, die eine A.T.U-Anzeige im Mitgliedermagazin "Der Steuerzahler" (04/14) hervorgerufen hatte.

Bundeskartellamt nachgefragtUpdate: Das Bundeskartellamt hat nach Prüfung der Beschwerden hunderter einzelner Kfz-Unternehmer und der des nordrhein-westfälischen Kraftfahrzeuggewerbes beschlossen, von einem Missbrauchsverfahren gegen die Werkstattkette A.T.U. abzusehen. In ihrer Antwort auf die Beschwerde kommt die Bundesbehörde zu dem Ergebnis, dass A.T.U. bei Betrachtung des Gesamtmarkts schlichtweg zu unbedeutend ist. Wir haben nachgefragt!

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