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Bild: IAM-NET.EUWenn ein Reparaturauftrag für einen bestimmten Schaden erteilt wird, ist die Werkstatt nicht dazu verpflichtet, alle erdenklichen Ursachen dieses Schadens zu ergründen. So das Oberlandesgericht Köln in einem Urteil. Im vorliegenden Fall wurde eine defekte Zylinderkopfdichtung korrekt getauscht – allerdings lagen auch Maßabweichungen am Motor vor, welche die Werkstatt nicht untersucht hatte.

©IAM-NET.EUSeit der Einführung von Euro 5 und dem Inkrafttreten der GVO sind die Fahrzeughersteller gesetzlich dazu verpflichtet, auch unabhängigen Kfz-Betrieben alle reparatur- und garantierelevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Da der Gesetzgeber von Kfz-Fachwerkstätten verlangt, dass diese Informationen auch genutzt werden, sind Sie verpflichtet, Ihre Kunden über offene Rückrufe / Feldmaßnahmen zu informieren.

© IAM-NET.EUImmer wieder gibt es Qualitätsschwankungen in der Rostvorsorge. Nach kurzer Zeit sind an manchen Fahrzeugen bereits ernste Korrosionsschäden festzustellen, die zwar noch keine Durchrostungen sind, sich in absehbarer Zeit jedoch dahin entwickeln könnten. Wir zeigen auf, wie Sie die Fahrzeughersteller und Importeure zu vorsorgenden Rostschutzmaßnahmen annimieren können.

Bild: IAM-NET.EUMacht eine Werkstatt einen beweisbaren Reparaturfehler, greift meist die Betriebshaftpflichtversicherung und zahlt den Schaden am Kundenfahrzeug sowie eine Nutzungsausfallentschädigung. Was passiert aber, wenn der Kunde sich mit der Entscheidung, ob er den Schaden reparieren lassen will oder fiktiv abrechnen möchte, anderthalb Jahre Zeit lässt? Das LG Frankfurt hat hierzu eine Entscheidung getroffen.

Bild: IAM-NET.EUWurde ein Fahrzeug in einer Werkstatt repariert und hat anschließend einen Defekt an einem Bauteil, dass nicht eindeutig von der Reparatur betroffen war, muss der Kunde einen Zusammenhang zwischen der Reparatur und dem aufgetretenen Schaden beweisen. Nur bei bereits dokumentierten, häufiger auftretenden Reparatur-Folgeschäden ist eine Beweiserleichterung zulässig.

© GTÜ/Montage: IAM-NET.EUAuch wenn es auf den ersten Blick selbstverständlich klingt: Lohn aus unversteuerter Schwarzarbeit kann nicht gerichtlich eingefordert werden. Dies hat der Bundesgerichtshof nun eindeutig festgelegt. Dabei ist auch unerheblich, ob die Arbeiten nur teilweise "schwarz" durchgeführt wurden.

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