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Bild: IAM-NET.EUEin Fahrzeug soll als "Gebrauchter" verkauft werden, doch müssen die überlackierten kleinen Kratzer und Steinschläge beim Verkauf auch aufgelistet werden? Nachlackierungen gelten nicht als Mangel und müssen somit dem Käufer auch nicht mitgeteilt werden, dies entschied das OLG Hamm in seinem Urteil. Das Urteil und alle Informationen dazu hier…

Bild: IAM-NET.EUBeim Gebrauchtwagenverkauf müssen Verkäufer, egal ob im Verkaufsgespräch oder am Telefon, bei mündlichen Zustandsbeschreibungen des Fahrzeugs extrem aufpassen. Werden Aussagen unter Zeugen gemacht oder mitgeschnitten, sind diese für den Kaufvertrag rechtlich bindend – insbesondere, wenn es um Unfallfreiheit oder andere Vorschäden geht.

Bild: IAM-NET.EUViele Betriebe kündigen Ihre Händlerverträge oder verlieren diese. Diese Betriebe müssen jedoch wissen, dass die zweijährige Sachmängelhaftung, die den Neuwagenkäufern während der Laufzeit des Händlervertrags für die Fahrzeuge dieser Marke eingeräumt wurde, auch nach der Beendigung des Händlervertrags weiter läuft und auch der Ersatzanspruch gegenüber dem Hersteller / Importeur erhalten bleibt.

Bild: IAM-NET.EUWenn bei einem Neufahrzeug nach dem Vertragsschluss nicht der Käufer, sondern versehentlich eine dritte Person im Fahrzeugbrief eingetragen wird, gilt dies als Mangel und das Fahrzeug verliert an Wert. Dem Käufer steht dann Schadensersatz zu. So urteilte das Amtsgericht München in seinem Urteil vom 22.04.2015. Alles Wichtige zu diesem Urteil finden Sie bei uns.

Bild: IAM-NET.EU"Beratungsklau" heißt die Unsitte, die auch in der Kfz-Branche seit längerem um sich greift. Der Kunde lässt sich ausführlich beraten und kauft anschließend im Internet, egal, ob es sich dabei um Ersatzteile, Reifen oder Zubehör handelt. Da sich derartige Fälle aufgrund der Online-Teileportale und Amazon-Aktivitäten sicherlich in Zukunft häufen werden, sollten Sie als unabhängiger Kfz-Unternehmer daher auf schriftliche Aufträge bestehen.

BIld: IAM-NET.EUGewerbemietverträge unterscheiden sich von privaten Mietverträgen vor allem durch den größeren Verhandlungsspielraum. Neben der eigentlichen Kaltmiete und den Nebenkosten können viele Dinge vertraglich festgelegt werden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Freiheiten effektiv nutzen können und wo Sie aufpassen müssen.

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