Update: Das AG Hannover hat am 24.02.15 mit Bezug auf ein BGH-Urteil entschieden, dass Garantieklauseln unwirksam sind, wenn sie den Käufer unangemessen benachteiligen. Im konreten Fall ging es darum, ob der Garantienehmer verpflichtet ist, die Garantiereparatur in einer Werkstatt des Garantiegebers durchführen zu lassen, oder ob der Garantiegeber auch zahlen muss, wenn eine andere Fachwerkstatt beauftragt wird.
Der Bundesgerichtshof hat bereits diverse Bedingungen in Garantieverträgen für unwirksam erklärt, wenn sie Kunden unangemessen benachteiligten. Beispielsweise, wenn der Hersteller seine Leistungen von regelmäßigen Wartungen beim Vertragspartner abhängig macht. Vor allem, wenn dabei nicht berücksichtigt wird, dass das Versäumen einer Inspektion gar nicht zu einem bestimmten Mangel führen kann.
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