Schnell ist es passiert: ein Unfall mit dem Firmenwagen während der Arbeit. In diesem Fall kommt die Berufsgenossenschaften ins Spiel, die als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitsunfälle von Mitarbeitern zuständig ist. Fällt in diesem Zusammenhang auf, dass die DGUV-Prüfung nicht durchgeführt wurde, kann dies böse Konsequenzen nach sich ziehen.
Fuhrparkleiter sind gesetzlich verpflichtet, ihre Fahrer nach einem gültigen Führerschein zu überprüfen. Dies sollte in der Regel zweimal im Jahr passieren. Für einen Kfz-Betrieb, der eine DGUV-Prüfung als Service anbietet, bietet sich Ihnen die Gelegenheit, die Führerscheinkontrolle als eigenen Service mitanzubieten. Wie dies aussehen könnte und wieso es Sinn macht, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.