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Bild: IAM-NET.EUDie DGUV-Vorschrift 70 besagt, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge einmal im Jahr auf ihre Verkehrs- und Arbeitssicherheit überprüft werden müssen. Um Sie bei diesem Zusatzgeschäft zu unterstützen, haben wir ein interaktives Tool für Sie entwickelt, mit dem Sie in wenigen Minuten fahrzeugindividuelle Prüfprotokolle generieren.

Bild: IAM-NET.EUDie Unfallverhütungsvorschriften der DGUV und der Berufsgenossenschaften sind selbstverständlich schon allein deshalb unbedingt zu befolgen, weil sie helfen, gefährliche Verletzungen zu vermeiden. Doch eine Zuwiderhandlung kann auch haftungsrechtliche Konsequenzen für Unternehmer und Fuhrparkbetreuer haben, wie ein Fallbeispiel aus unserem Netzwerk zeigt.

Bild: IAM-NET.EUDie DGUV-Vorschrift 70 besagt, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge einmal im Jahr auf ihre Verkehrs- und Arbeitssicherheit überprüft werden müssen. Diese Prüfung muss eine sachkundige Person durchführen. Wenn es um Kfz geht, gilt im Klartext: Sachkundig sind Kfz-Meister und -Gesellen. Daher Augen auf, wenn Ihnen von Schulungsanbietern und Prüforganisationen teure und unnötige DGUV-Sachkunde-Schulungen angeboten werden!

Nach der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV) muss jeder Gewerbetreibende seine gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal im Jahr durch sachkundige Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand überprüfen lassen. Ein Betrieb der seinen Kunden zusätzlich zur fälligen Inspektion oder HU eine UVV-Prüfung anbieten kann, schafft so einen Mehrwert und zusätzliche Auslastung.Nach den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) muss jeder Gewerbetreibende seine gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal im Jahr auf ihren betriebssicheren Zustand überprüfen lassen. Ein Betrieb, der seinen Kunden zusätzlich zur fälligen Inspektion / HU eine DGUV-Prüfung anbieten kann, schafft so einen Mehrwert und zusätzliche Auslastung.

Vermarkten Sie Ihren Service richtig! Nicht nur Kfz-Betriebe haben die Unfallverhütungsvorschriften nach DGUV Vorschrift 70 bislang eher stiefmütterlich behandelt, auch Gewerbetreibende haben erhebliche Wissenslücken rund um dieses Thema. Für Sie als unabhängiger Kfz-Unternehmer bietet sich eine Serviceleistung an, die ein enormes Potential darstellt. Sie müssen Aufklärungsarbeit leisten und Ihren Service richtig vermarkten! Werden Sie aktiv!

Die Unfallverhütungsvorschriften für Fahrzeuge von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV Vorschrift 70)  schreiben vor, dass Fahrzeuge bei Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand überprüft werden müssen.Die Unfallverhütungsvorschriften für Fahrzeuge von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV Vorschrift 70) schreiben vor, dass Fahrzeuge bei Bedarf oder mindestens einmal im Jahr durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand überprüft werden müssen. Für welche Fahrzeuge diese Vorschriften überhaupt gelten und welche Fahrzeuge zur DGUV-Prüfung müssen, haben wir für Sie recherchiert.

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