Als Kfz-Unternehmer haben Sie aus juristischer Sicht viele Pflichten zu erfüllen. Aber Sie haben auch Rechte. Diese werden vor allem dann interessant, wenn es um Geld geht. Der Gesetzgeber bietet Ihnen mehrere Möglichkeiten, die Ihnen helfen, Ihre säumigen Kunden zum Zahlen zu bewegen oder Ihre ausstehenden Rechnungen anderweitig zu begleichen. Dieser Leitfaden hilft Ihnen, zu Ihrem Recht zu kommen.
Wird ein Bewerber zur Probearbeit geladen, ist er auch während dieser Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel (Az. B 2 U 1/18 R) entschieden. Die Behandlungs- und eventuelle Folgekosten eines Arbeitsunfalls hat dann also die zuständige Berufsgenossenschaft zu tragen.
In der Vergangenheit hatten wir an dieser Stelle über ein kontroverses Urteil des Landgerichts Darmstadt berichtet, aufgrund dessen im Nachgang von einigen Marktteilnehmern die fiktive Abrechnung von Unfallschäden als unzulässig eingestuft wurde. Dem hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt nun einen Riegel vorgeschoben und unmissverständlich klargestellt: Die Rechtslage hat sich nicht geändert. Fiktive Abrechnungen sind weiter zulässig!
Die Anspruchsgrundlage für den Haftpflichtschadenanspruch ist- ganz im Gegensatz zum Kaskoschadenanspruch – im Gesetz (§823 BGB) geregelt. Bei dem Kaskoschaden handelt es sich hingegen um einen vertraglichen Anspruch des Halters gegen seine Versicherung. Auch der Umfang ist dem Gesetz (§249 BGB) zu entnehmen. Hinweis: vielfach nutzen Versicherer die Unwissenheit von Geschädigten gerne, um diese davon abzulenken und zu suggerieren, dass sie selber über Art und Umfang der Regulierung bestimmen dürften.
Erlässt ein Kfz-Unternehmen dem Auftraggeber im Rahmen einer Schadensabwicklung über die Kaskoversicherung die Selbstbeteiligung ganz oder zum Teil, wird die Versicherung über die wahre Schadenssumme getäuscht. Das Amtsgericht Passau entschied im Urteil vom 05.05.2015, dass dieses Verhalten nicht nur unlauteren Wettbewerb, sondern auch Betrug darstellt. Wir klären Sie auf, was das Urteil für Sie bedeutet.
Am 01.September 2020 tritt als Nachfolgeregelung der aktuellen Zulassungsverordnung eine neue EU-Typgenehmigungsverordnung in Kraft. Sie legt nicht nur fest, wie künftig das Genehmigungsverfahren für neue Fahrzeugmodelle aussieht, sie regelt auch den Zugang zu Wartungs- und Reparaturdaten für unabhängige Reparaturbetriebe. Wir erklären, welche Bedeutung die EU-Verordnung für Sie hat!
Mehrmarkentester, PassThru Tools (z.B. von Bosch, Gutmann, Texa, Actia), der EuroDFT, das Knoll PTT und die Lösungen der Fahrzeughersteller: Angebote für die Diagnose und das Programmieren von Steuergeräten gibt es viele. Und obwohl es gravierende Unterschiede gibt, verspricht Ihnen jeder das Blaue vom Himmel. Mit unserem Expertensystem finden Sie schnell heraus, welcher Ansatz für Sie der Richtige ist.
Im inner- und außereuropäischen Ausland sind viele Fahrzeugmodelle und -varianten erhältlich, die in Deutschland nicht bestellt werden können. Abhängig von den Wechselkursen, den jeweiligen Steuergesetzen und den regionalen Strategien der Hersteller entstehen für den Kunden dabei zum Teil interessante Preisdifferenzen.Wir klären über Gewährleistung und Garantie für diese Fahrzeuge auf.
Der Autokonzern Groupe PSA (Peugeot, Citroën, Opel, etc.) setzt auf dem Aftermarket auf eine Mehrmarkenstrategie: Die Betriebe des konzerneigenen Werkstattsystems “Euro Repar Car Service“ sind markenoffen aufgestellt. Gemeinsam mit einem Sortiment an Nachbauteilen, der Gebrauchtwagemarke "Spoticar" sowie den Internetportalen “autobutler.de“ und “Mister-Auto“, ist das System aber nur einen Teil der Strategie.
Lässt man seltene Ereignisse wie Sprengungen und andere Explosionen außen vor, dann gilt: Das Entwickeln einer Schwerhörigkeit ist ein langsamer und schleichender Prozess. Daher fällt vielen Betroffenen nicht auf, dass sie ihr Gehör durch eine Dauerbelastung mit niedrigerer Lautstärke auf die Dauer schädigen können. Wirksamen Schutz bietet nur konsequenter Lärmschutz während der Arbeit.