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Nach dem Inkrafttreten der GVO und der Rechtsprechung des BGH vom 25.09.2013, in dem Klartext zur Wirksamkeit von Klauseln in einer Gebrauchtwagengarantie gesprochen wurde, verbreiten sich nun langjährige Eigengarantien mit Kundendienstbeschränkungen bei den vom Fahrzeughersteller zugelassenen Händlern. Wir erklären ob diese zulässig sind und wie Sie mit derartigen Garantien umgehen sollten!

Am 11.4.2013 flatterte er deutschlandweit in die Briefkästen von Millionen Skoda-Fahrern. Ein Brief, in dem Skoda Auto Deutschland klarstellt, dass die Formulierungen im Serviceheft einen falschen Eindruck erwecken können. Nämlich den, dass Skoda die gesetzliche Gewährleistung und die zweijährige Herstellergarantie davon abhängig macht, dass die Services bei einem Skoda-Vertragspartner durchgeführt werden müssen.

Bild: IAM-NET.EUGarantiefälle sind eine lästige Angelegenheit für unabhängige wie gebundene Kfz-Unternehmer. Lesen Sie hier, wie ein Vertrags-Partner mit unfairen Mitteln um Auslastung kämpft und eine freie Mehrmarken-Werkstatt ohnmächtig zusehen muss, wie die Garantieansprüche ihres Kunden trotz einwandfreier Arbeit vom Hersteller einfach vom Tisch gefegt werden. (K)Ein Einzelfall?(!)

Audi Garantien bleiben erhaltenImmer wieder werden Autofahrer verunsichert: Mal durch bewusste Falschinformation, mal aber auch durch plumpe Werbekampagnen, wie z.B. aktuell durch Audi. Dabei wird oftmals der Faktor Angst eingesetzt: Ein gerne verwendetes Mittel, um zu versuchen dem Autofahrer zu suggerieren, dass sein Auto in die falschen Hände gerät, wenn er nicht in die Werkstätten des Fahrzeugherstellers geht. Es ist Zeit aktiv zu werden!

Bild: IAM-NET.EUEinmal gegebene Garantiezusagen können vom Garantiegeber nur zurückgezogen werden, wenn er gültige Gründe für eine Anfechtung hat. Ist dem Garantiegeber bekannt, dass die Garantiebedingungen nicht eingehalten wurden und gibt dieser trotzdem eine Zusage, dann zählt dies nicht als Anfechtungsgrund. Der Garantiegeber bleibt weiterhin in der Zahlungspflicht, bestätigte das OLG Koblenz am 11.06.2015.

Bild: AudiTrotz etlicher Fälle und Warnung des ZDK gibt es immer noch Vertragspartner, die ihre Kunden bewusst falsch informieren und damit das Risiko eingehen, eine wettbewerbsrechtlich begründete Abmahnung zu erhalten. Im Fall eines großen Audi-Vertragspartners haben wir in Kooperation mit dem Landesverband NRW den Weg des Dialogs gewählt und so die verbindliche Zusage der Unterlassung erhalten. Halten Sie die Augen auf!

Der Bundesgerichtshof hat sich am 25.9.2013 (Az: VIII ZR 206/12) mit der Wirksamkeit einer Klausel in einer Gebrauchtwagen-Garantie befasst, die die Garantieansprüche des Käufers an die Durchführung der Wartungen und Inspektionen in der Werkstatt des Garantiegebers oder einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt knüpft. So richtig das Urteil ausgefallen ist, so sehr werfen die Meldungen in der Presse dazu Fragen auf.

Bild: OpelRegeln für fairen Wettbewerb haben wir ja. Doch das heißt noch lange nicht, dass unter der Oberfläche nicht mit allen Tricks gekämpft wird. So auch von zwei Opel-Partnern, die die Verlängerung der lebenslangen Garantie nach der Wartung in einer freien Werkstatt abgelehnt haben. Ein Kollege ließ sich das nicht gefallen und wandte sich an uns. Und wir forderten von Opel das Recht der freien Kfz-Unternehmer ein – mit Erfolg.

Bild: IAM-NET.EUWir geben Ihnen mit Bezug einer Aussage auf kfz-betrieb.de ein Rätsel auf. Stimmt die dort sinngemäß kommunizierte Aussage oder nicht? Seit der Mobilo-Life-Entscheidung des BGH vom 12.12.2007 gibt es keinerlei Bedenken mehr, dass der Fahrzeughersteller es zur Garantiebedingung machen kann, dass Inspektionen nur in Werkstätten der eigenen Marke vorgenommen werden müssen.

Teaser Hyundai-Garantieeinschraenkung 3.2017Freie Fahrzeughändler haben in den letzten Tagen (Ende Februar 2017) Post von Hyundai erhalten: Mit einem Schreiben weist der Importeur darauf hin, dass Hyundai am dem 1. März 2017 die Garantiebedingungen für Hyundai Herstellergarantie ändern wird. Laut Plan soll die fünfjährige Herstellergarantie für alle Verkäufe ab dem 01.03.2017 nur dann gelten, wenn das Fahrzeug vom Endkunden bei einem Vertragspartner erworben wurde.

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