Die Kundenansprache und Verbraucheraufklärung stellt für Sie als unabhängigen Kfz-Unternehmer einen wichtigen Baustein dar, wenn Sie sich im harten Wettbewerb behaupten wollen. Eine echte und legitime Chance bietet Ihnen in diesem Zusammenhang auch die Nutzung der Fahrzeughersteller-Markenzeichen – wenn Sie sich dabei an die komplexen rechtlichen Vorgaben halten. Sie möchten mit die Fahrzeuglogos / Fahrzeugmarken in der Werbung verwenden? Wir machen das für Sie!
Als Standardlösungen, die in diesem Bereich den rechtlichen Vorgaben entsprechen, gestalten und produzieren wir gerne für Sie Fahnen und Spannbänder in Ihren Hausfarben. Sprechen Sie uns dazu einfach an oder nutzen Sie unseren Webshop.
Die rechtlichen Vorgaben sind komplex, denn es gilt eine ganze Reihe an marken- als auch wettbewerbsrechtlichen Faktoren zu beachten. Auch ist jede Umsetzung individuell zu betrachten. So können wir nur davon abraten, bei individuellen Umsetzungen Alleingänge zu starten. Nutzen Sie besser unsere Expertise, lassen Sie uns Ihre Umsetzungen gemeinsam Planen und in die Realität umsetzen, denn so ist vieles möglich:
Wollen Sie Ihren Betrieb neu ausrichten, wollen Sie sich spezialisieren oder planen Sie Maßnahmen in den oben geschilderten Bereichen der Kommunikation, dann sprechen Sie uns gerne an. Wir begleiten Sie bis zum Erfolg und liefern Ihnen Ihre Werbung mit Fahrzeuglogos / Fahrzeugmarken:
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Bitte dringend beachten!
VW GEKO-Berechtigungen laufen zum 31.03.2026 aus | SERMI wird Pflicht
Die Volkswagen AG lässt ab dem 01.04.2026 die Anpassung und Programmierung sicherheitsrelevanter Steuergeräte nur noch durch ODIS-User zu, die über ein gültiges SERMI-Zertifikat verfügen. Betriebe, die nicht SERMI-zertifiziert sind und aktuell noch mit der GEKO-Kennung arbeiten, können diese Arbeiten ab dem 01.04.2026 nicht mehr durchführen. Die Regelungen betreffen auch andere Fahrzeughersteller.
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Bei Fragen erreichen Sie unser SERMI-Team unter: +49 (0) 231-758157-0