Bei der Angabe von Endpreisen sind nach dem Grundsatz der Preistransparenz sämtliche Preisbestandteile anzugeben, die der Kunde zu zahlen hat. Nach einem aktuellen Urteil des Kammergerichts Berlin ( Az. 5 U 103/1197) gilt das vor allem auch für die korrekten Preisangaben und Überführungskosten in der Werbung für Neuwagen.
Immer dann, wenn es spezielle und defizite Themen gibt, die auch die vielen tausend Kfz-Betriebe beschäftigen, warten Abmahnanwälte oder Abmahnverbände darauf, sich auf Kosten der Marktbeteiligten bereichern zu können. So auch zum Thema VW-Abgasskandal, das ein Kfz-Händler nun zum Anlass nimmt, über einen Anwalt an Mitbewerber Abmahnungen zu versenden. Alle Infos und Lösungen zum Thema finden Sie hier...
Ein Kfz-Unternehmer fragte uns, ob es rechtens sei, mit Aussagen oder Logos zu werben, die z.B. eine "AUTOREPARATUR mit Garantie" versprechen. Bei solchen Aussagen ist Vorsicht geboten! Denn Sie verspflichten sich damit dem OLG Frankfurt zufolge, gegenüber den Kunden, die versprochene Garantie auch zu gewähren. Und auch ohne Schadenfall können Sie sich leicht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einhandeln.
Gilt eine Aussage wie "Autoreparatur mit Garantie" dem Kunden gegenüber als Garantieversprechen? Kann der Kunde von mir verlangen das Garantieversprechen einzuhalten? Kann ich aufgrund einer solchen Werbeaussage eine Abmahnung erhalten? Kann ich nicht einfach sagen, dass ich damit die von mir vergebene Mobilitätsgarantie meine? Klartext:
Ein immer wiederkehrendes Thema und Ärgernis für alle Betriebe ist das Preisgeschacher rund um die Hauptuntersuchungen, die durch die amtlich anerkannten Prüforganisationen geleistet werden. Autohäuser und Werkstätten unterschreiten auf der Suche nach neuen Kunden in der Werbung gerne mal die festgelegten Preise der regional zuständigen technischen Prüfstellen. Dazu sprach das OLG Dresden nun Klartext.
Wer in Werbeanzeigen und Kundenanschreiben gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherschutzrichtlinien als eigenen Kundenservice anpreist, kann abgemahnt werden. Selbstverständliche Dinge wie ein 14-Tage-Rückgaberecht bei Online-Käufen oder Gewährleistungspflichten dürfen nicht explizit angepriesen werden, wie der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden hat.
Die Idee ist verführerisch, kann aber sehr teuer werden: Facebook-Werbemaßnahmen für das eigene Unternehmen dürfen nur auf der offiziellen Facebook-Präsenz erfolgen – nicht aber auf den privaten Facebookprofilen der Mitarbeiter. Nach einem Urteil des Landgerichts Freiburg handelt es sich dabei um unlauteren Wettbewerb, für den das Unternehmen haften muss.