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Gilt eine Aussage wie "Autoreparatur mit Garantie" dem Kunden gegenüber als Garantieversprechen? Kann der Kunde von mir verlangen das Garantieversprechen einzuhalten? Kann ich aufgrund einer solchen Werbeaussage eine Abmahnung erhalten? Kann ich nicht einfach sagen, dass ich damit die von mir vergebene Mobilitätsgarantie meine? Klartext:

Bild: IAM-NET.EUEin immer wiederkehrendes Thema und Ärgernis für alle Betriebe ist das Preisgeschacher rund um die Hauptuntersuchungen, die durch die amtlich anerkannten Prüforganisationen geleistet werden. Autohäuser und Werkstätten unterschreiten auf der Suche nach neuen Kunden in der Werbung gerne mal die festgelegten Preise der regional zuständigen technischen Prüfstellen. Dazu sprach das OLG Dresden nun Klartext.

Bild: IAM-NET.EUWer in Werbeanzeigen und Kundenanschreiben gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherschutzrichtlinien als eigenen Kundenservice anpreist, kann abgemahnt werden. Selbstverständliche Dinge wie ein 14-Tage-Rückgaberecht bei Online-Käufen oder Gewährleistungspflichten dürfen nicht explizit angepriesen werden, wie der Bundesgerichtshof in einem Urteil entschieden hat.

Bild: IAM-NET.EUDie Idee ist verführerisch, kann aber sehr teuer werden: Facebook-Werbemaßnahmen für das eigene Unternehmen dürfen nur auf der offiziellen Facebook-Präsenz erfolgen – nicht aber auf den privaten Facebookprofilen der Mitarbeiter. Nach einem Urteil des Landgerichts Freiburg handelt es sich dabei um unlauteren Wettbewerb, für den das Unternehmen haften muss.

Bild: IAM-NET.EUTuning an Neufahrzeugen findet in der Regel ab Werk statt, z.B. bei AMG oder Alpina. Was passiert aber, wenn ein Neufahrzeug von einem Tuner übernommen, getunt und anschließend zum Verkauf ausgestellt wird? Gelten auch dann die Kennzeichnungspflichten der Pkw-EnVKV hinsichtlich Verbrauchsangaben, CO2 etc.? Das OLG Frankfurt ist in dieser Frage zu einem klaren Urteil gekommen.

hu tuev neuBei der Werbung für Ihre Angebote rund um die Themen HU und AU sollten Sie vorsichtig sein. Denn trotz eines aktuellen Urteils des Landgerichts München ist es Ihnen bei der Bewerbung der Fremddienstleistung HU untersagt, den Begriff "TÜV" als Synonym für die Hauptuntersuchung zu verwenden. Auch sind HU/AU-Angebote zu reduzierten Komplettpreisen und ohne ausreichende Distanzierung rechtswidrig.

© IAM-NET GmbHGoogeln Sie einmal den Namen Ihres Unternehmens: Meistens haben Sie mit den Seiten, auf welche die Mehrheit der Suchergebnisse verweist, noch nie etwas zu tun gehabt. Wenn diese Daten rechtlich falsch dargestellt werden, kann Post vom Abmahnanwalt kommen – der reale und teure Irrsinn.

Bild: © IAM-NET GmbHIllegale Parallelimporte "made in Japan" sind dem großen Reifenhersteller Dunlop Goodyear ein Dorn im Auge. Um markenrechtliche Probleme und Abmahnungen zu vermeiden, empfiehlt der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) seit einer Entscheidung vom Landgericht Köln allen Reifenhändlern, solche Rundlinge keinesfalls im europäischen Wirtschaftsraum zu importieren oder zu vermarkten.

kfz-betrieb 47.2014Von Unternehmerkollegen sind wir auf das kfz-betrieb-Heft 47/2014 aufmerksam gemacht worden. Wie schon auf der Fachtagung von Referenten kommuniziert, publiziert der Fachverlag in dem Heft mit Bezug auf die Tagung pauschale und einschränkende Aussagen zum Thema "Verwendung von Markenlogos in der Freien Werkstatt".

Einer Ihrer Unternehmerkollegen traute seinen Augen kaum, als er am 03.09.2014 die Zeitung aufschlug. Eine große Handelsgruppe, die in NRW als Vertragspartner in erster Linie Fahrzeuge der Marken Volkswagen und Audi vertreibt und für diese Serviceleistungen anbietet, wirbt für HU/AU inkl. einem 5-Sterne Check mit 0,- Euro. Wir stellen begründete Fragen und haben beim Landesverband des Kfz-Gewerbes NRW nachgehakt.

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