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Die DGUV-Vorschrift 70 besagt, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge einmal im Jahr auf ihre Verkehrs- und Arbeitssicherheit überprüft werden müssen. Diese Prüfung muss eine sachkundige Person durchführen. Wenn es um Kfz geht, gilt im Klartext: Sachkundig sind Kfz-Meister und -Gesellen. Daher Augen auf, wenn Ihnen von Schulungsanbietern und Prüforganisationen teure und unnötige DGUV-Sachkunde-Schulungen angeboten werden!
Nach den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) muss jeder Gewerbetreibende seine gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal im Jahr auf ihren betriebssicheren Zustand überprüfen lassen. Ein Betrieb, der seinen Kunden zusätzlich zur fälligen Inspektion / HU eine DGUV-Prüfung anbieten kann, schafft so einen Mehrwert und zusätzliche Auslastung.
Fuhrparkleiter sind gesetzlich verpflichtet, ihre Fahrer nach einem gültigen Führerschein zu überprüfen. Dies sollte in der Regel zweimal im Jahr passieren. Für einen Kfz-Betrieb, der eine DGUV-Prüfung als Service anbietet, bietet sich Ihnen die Gelegenheit, die Führerscheinkontrolle als eigenen Service mitanzubieten. Wie dies aussehen könnte und wieso es Sinn macht, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Schnell ist es passiert: ein Unfall mit dem Firmenwagen während der Arbeit. In diesem Fall kommt die Berufsgenossenschaften ins Spiel, die als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitsunfälle von Mitarbeitern zuständig ist. Fällt in diesem Zusammenhang auf, dass die DGUV-Prüfung nicht durchgeführt wurde, kann dies böse Konsequenzen nach sich ziehen.