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Bildausschnitt NAPUm es vorwegzunehmen: Das Interesse an sportlichem Zubehör ist bei Deutschlands Autofahrern ungebrochen. Und speziell die Zielgruppe, die Sie in Ihren Betrieben betreuen, hat Interesse an den drei Basics: Räder & Reifen, Fahrwerk, Auspuff. Da Zusatzgeschäfte notwendig sind, um die Wirtschaftlichkeit der Werkstatt-Standorte sicherzustellen, sollten sich Unternehmer schlau machen.

Bild: IAM-NET.EUWährend die Zahl der gerichtlich verhängten Fahrverbote für ältere Diesel-Pkw weiter steigt, sind parallel dazu Nachrüstanbieter aktiv geworden und haben die ersten Zulassungen für ihre Systeme erreicht. Wir erklären, welche Fahrzeuge nachgerüstet werden können, ob für Sie ein Nachrüstmarkt entsteht und wie Sie das Thema in Ihre Leistungsvermarktung einbinden.

© ZF Pressefoto, Exxon Mobil, Montage: IAM-NET.EUMotorölwechsel nach max. 30.000 km, Bremsflüssigkeitswechsel alle zwei Jahre, Automatikgetriebeölwechsel – niemals? Das "Lifetime"-Versprechen der Automobilhersteller und -Importeure für die Ölfüllungen von Automatikgetrieben wird zu Recht angezweifelt. Wir möchten Ihnen zeigen, wie Sie Ihren Kunden zu einer sanft schaltenden Automatik verhelfen und ein neues Geschäftsfeld erschließen.

Bild: IAM-NET.EUDie DGUV-Vorschrift 70 besagt, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge einmal im Jahr auf ihre Verkehrs- und Arbeitssicherheit überprüft werden müssen. Um Sie bei diesem Zusatzgeschäft zu unterstützen, haben wir ein interaktives Tool für Sie entwickelt, mit dem Sie in wenigen Minuten fahrzeugindividuelle Prüfprotokolle generieren.

Bild: IAM-NET.EUDie Unfallverhütungsvorschriften der DGUV und der Berufsgenossenschaften sind selbstverständlich schon allein deshalb unbedingt zu befolgen, weil sie helfen, gefährliche Verletzungen zu vermeiden. Doch eine Zuwiderhandlung kann auch haftungsrechtliche Konsequenzen für Unternehmer und Fuhrparkbetreuer haben, wie ein Fallbeispiel aus unserem Netzwerk zeigt.

Vermarkten Sie Ihren Service richtig! Nicht nur Kfz-Betriebe haben die Unfallverhütungsvorschriften nach DGUV Vorschrift 70 bislang eher stiefmütterlich behandelt, auch Gewerbetreibende haben erhebliche Wissenslücken rund um dieses Thema. Für Sie als unabhängiger Kfz-Unternehmer bietet sich eine Serviceleistung an, die ein enormes Potential darstellt. Sie müssen Aufklärungsarbeit leisten und Ihren Service richtig vermarkten! Werden Sie aktiv!

Bild: IAM-NET.EUDie DGUV-Vorschrift 70 besagt, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge einmal im Jahr auf ihre Verkehrs- und Arbeitssicherheit überprüft werden müssen. Diese Prüfung muss eine sachkundige Person durchführen. Wenn es um Kfz geht, gilt im Klartext: Sachkundig sind Kfz-Meister und -Gesellen. Daher Augen auf, wenn Ihnen von Schulungsanbietern und Prüforganisationen teure und unnötige DGUV-Sachkunde-Schulungen angeboten werden!

Nach der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV) muss jeder Gewerbetreibende seine gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal im Jahr durch sachkundige Prüfer auf einen betriebssicheren Zustand überprüfen lassen. Ein Betrieb der seinen Kunden zusätzlich zur fälligen Inspektion oder HU eine UVV-Prüfung anbieten kann, schafft so einen Mehrwert und zusätzliche Auslastung.Nach den Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) muss jeder Gewerbetreibende seine gewerblich genutzten Fahrzeuge mindestens einmal im Jahr auf ihren betriebssicheren Zustand überprüfen lassen. Ein Betrieb, der seinen Kunden zusätzlich zur fälligen Inspektion / HU eine DGUV-Prüfung anbieten kann, schafft so einen Mehrwert und zusätzliche Auslastung.

Was beinhaltet die DGUV-Prüfung?Jeder Unternehmer muss die für sein Gewerbe genutzten Fahrzeuge einmal im Jahr auf ihren betriebssicheren Zustand hin überprüfen lassen. Doch was genau wird bei der DGUV-Prüfung nach Vorschrift 70 überprüft? Dies erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Auch Fuhrparkleiter sind als Fahrzeughalter verpflichtet zu überprüfen, ob ihr Fahrer einen gültigen Führerschein hat. Dies sollte in einem Fuhrpark in der Regel zweimal im Jahr passieren.Fuhrparkleiter sind gesetzlich verpflichtet, ihre Fahrer nach einem gültigen Führerschein zu überprüfen. Dies sollte in der Regel zweimal im Jahr passieren. Für einen Kfz-Betrieb, der eine DGUV-Prüfung als Service anbietet, bietet sich Ihnen die Gelegenheit, die Führerscheinkontrolle als eigenen Service mitanzubieten. Wie dies aussehen könnte und wieso es Sinn macht, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

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